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Bei den Krankenkassen und den Versicherungen (zBsp: Privathaftpflicht) können sich Personen aus der Schweiz auf den Gesetzesartikel ZGB 24, Abs. 1 berufen:
Für Schweizer Weltenbummler heisst das, dass Sie trotz Abmeldung in der Schweiz weiterhin in der Grundversicherung versichert bleiben können - solange sie sich nicht irgendwo im Ausland niederlassen, Unfallrisiko mit einschliessen! Eventuell sollte man die Zusatzversicherung für eine geringe Gebühr sistieren lassen. Auf alle Fälle ist es ratsam, eine Reise-Zusatzversicherung abzuschliessen, da die Grundversicherung in einigen Ländern nicht alle Heilungskosten abdeckt. |
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